Wiedereinführung der Sippenhaft

„Solidarität mit Hüseyin Doğru – Stoppt die Sanktionen!

UPDATE: Kurz nach Fertigstellung dieses Videos wurde bekannt, dass ein Gericht die Kontosperrung von Hüseyin Doğrus Frau aufgehoben wurde. Dieses Vorgehen - federführend über Lars Klingbeil initiiert - ließe "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit erkennen.

Vermutlich ist das der Hartnäckigkeit von #FlorianWarweg zu verdanken, der nicht müde wurde, den Skandal immer wieder in der Bundespressekonferenz anzusprechen.

Dieses Video ist ein Aufruf an alle Demokraten, sich offen und laut gegen die Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu stellen. Doğru wird bestraft, weil er eine nicht genehme Meinung vertreten und diese journalistisch aufbereitet hat.

Die Familie von Hüseyin Doğru befindet sich mittlerweile in einer humanitären Krise, da neben Doğrus Konto auch das seiner Frau „sichergestellt“, also gesperrt wurde. Faktisch ist Doğru damit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen worden.

Hüseyin Doğru hat nichts Verbotenes getan, seine Frau hat nichts Verbotenes getan, seine Kinder sowieso nicht. Die Strafe trifft den Journalisten hart, denn es gab zuvor keine Anklage, kein Gerichtsurteil, es wurde einfach vollstreckt.

Die Mitwirkenden dieses Videos fordern die verantwortlichen Personen und Stellen auf, die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru zu beenden, seine Familie zu entschädigen und bei ihr für dieses undemokratische und menschenverachtende Sanktionsregime um Entschuldigung zu bitten.“

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=3o9_AWKQ0yM

 

Seit einem Jahr bestehen die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru, ohne dass er irgend etwas Verbotenes getan hätte oder gar verurteilt worden wäre.

Welch bösartiges Regime Staat da agiert, zeigt sich darin, dass der Versuch unternommen wird, seine Frau und seine Mutter in Form von Sippenhaft da hinein zu ziehen.

Zu Hüseyin Doğru und weiteren Opfern des Unrechts-Regimes siehe auch https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1455-meinungsfreiheit-ist-einem-propaganda-kriegsrecht-gewichen

 

Hüseyin Doğru darf außerhalb des Gerichts Stellung beziehen

 

 

https://rumble.com/v781txq-deutscher-journalist-dogru-wegen-meiner-kritischen-berichterstattung-sankti.html

 

„In dieser Folge sprechen wir mit Hüseyin Doğru, der seit Mai 2025 auf der EU-Sanktionsliste steht. Inzwischen werden die EU-Sanktionen auf die fünfköpfige Familie des linken Journalisten ausgeweitet.

Die Konten sind gesperrt, Hilfe ist unter Strafe verboten, der Familie droht Obdachlosigkeit und das ohne Anklage und ohne Verfahren.

Der autoritäre Staat und seine reaktionären Büttel zeigen ihre Zähne, weil sie in der Hegemoniekrise stecken, weil sie Angst haben vor einer ernstzunehmenden linken Opposition und abweichenden Meinungen.

Auf der EU-Sanktionsliste steht Doğrus Name, aber gemeint sind wir alle.

Es sind nicht nur seine Rechte, es sind unsere Rechte, die Rechte der gesamten lohnabhängigen Klasse, die es zu verteidigen gilt.

Was sind die Absichten der brutalen Aufhebung der Grundrechte?

Welche Rolle übernimmt die bürgerliche Pseudo-Linke in dem Angriff auf unsere Meinungs- und Pressefreiheit?

Was steht uns noch bevor, wenn wir uns nicht wehren? …

 

„Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben! “

Max Reimann“

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=9MHSAJU9hg8

 

Ab der 18. Minute: „Es gibt einen Grund, weswegen die EU mich sanktioniert hat und nicht die deutsche Bundesregierung mich bestraft hat.

Also die bürgerliche Demokratie, was auch immer wir davon jetzt halten mögen, irgendwie funktioniert sie noch irgendwo, aber sie ist ein Hindernis. Die bürgerliche Demokratie ist gerade für den deutschen Imperialismus in der Zeit, wo Militarisierung und Krieg gepusht wird, ein Hindernis, aber sie können sie noch nicht brechen und dementsprechend konnten sie mich auch hier nicht verurteilen oder vor Gericht ziehen, weil sie hätten das verloren. Weil da müssen sie juristisch handeln nach den Gesetzen hier und das würde einfach nicht funktionieren, noch nicht.

Um das zu umgehen, haben sie die Repression sozusagen Richtung EU exportiert, weil dort ist es ein außergerichtlicher Prozess. Sie haben sozusagen den Rechtsweg umgangen, um diese Repression ausführen zu können. In Deutschland funktioniert's nicht, rechtlicher Weg. Auf der EU-Ebene, kein rechtlicher Weg, hinter verschlossenen Türen.

Nun ist es so, dass ich auf europäischem Level einen Rechtsweg habe. Ich bin vor dem Europäischen Gericht, was eine Instanz vor dem europäischen Gerichtshof ist. Da erwarten wir jetzt auch in den nächsten zwei bis drei Monaten eine Entscheidung in Deutschland.

Jedoch kann ich die Sanktionen nicht angreifen. Das ist nicht möglich. Also, das habt Ihr ja auch bestimmt bei der Bundespressekonferenz immer mitbekommen, „Wir haben nichts damit zu tun. Das ist die EU. Es gibt den juristischen Weg“.

Aber in Deutschland gibt es den nicht, weil das deutsche Recht hat keine Anwendung hier, wenn es um die Sanktionen geht, weil ein Beschluss, also das ist auch noch lustig, ein Beschluss, kein Gesetz, ein Beschluss der EU bricht das Grundgesetz und die Verfassung in Deutschland gerade … 

Und die andere Problematik ist auch, dass zum ersten Mal ein Sanktionsregime, das nach außen designt, nach innen benutzt wird. Ich bin die erste Person, die jemals, also der erste europäische Staatsbürger, der in Europa lebt, der sanktioniert wird. Das gab's nicht. Und deswegen ist es auch so ein Präzedenzfall.

Sie testen gerade aus, was ist möglich? Wie können wir die juristischen Aspekte hier so zusammenbiegen, dass das passt und dass wir nicht verantwortlich sind, sondern irgendeine Instanz irgendwo auf der EU-Ebene, die man nicht angreifen kann juristisch.

Also, die ehemalige EuGH Richterin Ninon Colneric hat ja dieses Rechtsgutachten erstellt; sogar sie sagt, das ist außerhalb unserer Kontrolle gerade, weil es kein juristischer Akt ist. Und das ist gerade ein bisschen die Problematik, die wir haben.

Und am 16. oder 15. Januar wurde ja das Sanktionsumsetzungsgesetz hier verabschiedet, was auch einzigartig in seiner Form ist. Also, jedes Land hat das, weil sie muss ja ihre Grundgesetze den Gesetzen anpassen, damit Sanktionen umsetzbar sind.

Aber in Deutschland ist sie noch mal extremer, weil am Anfang habt Ihr erwähnt, dass jegliche Hilfe an meine Familie verboten ist. Es hat seinen Grund. Am Anfang war das noch ich. Aber dieses Gesetz, das durchgeboxt worden ist hier - mein Anwalt lacht immer und sagt: „Ja, das haben sie extra für dich designt, Du bist jetzt in den Geschichtsbüchern“ -, das wiederum ist noch repressiver als die EU-Sanktion selber.

Die EU-Sanktion sagen nicht, du darfst nicht arbeiten. Das sagen sie gar nicht, aber die Bundesregierung bzw. ihre Institution sagen, du darfst nicht. Die EU sagt nicht, dass die Hilfe an meine Kinder verboten ist, aber das Gesetz, das am 16. oder 15. jetzt verabschiedet worden ist, ist so vage definiert, so vage geschrieben bewusst, dass die Hilfe an meine Kinder kriminalisiert werden kann.“

 

 

„EU-Sanktionen ohne Anklage, eingefrorene Konten, Berufsverbot und der Vorwurf, kritischer Journalismus werde zunehmend als „hybride Bedrohung“ behandelt: In seiner Rede vor dem Europäischen Parlament schildert der mit EU-Sanktionen belegte Journalist Hüseyin Doğru seinen eigenen Fall und ordnet ihn in die Militarisierung europäischer Politik und Öffentlichkeit ein. Dabei warnt er vor einer Entwicklung, in der Dissens zur Sicherheitsfrage und Pressefreiheit zur Verhandlungssache wird. Im Folgenden dokumentieren wir Doğrus Rede, die er online zugeschaltet auf Englisch hielt.

Meine Damen und Herren,

Mitglieder des Europäischen Parlaments,

Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde, Genossinnen und Genossen – besonders jene, die diese wichtige Veranstaltung organisiert haben —

vielen Dank, dass Sie mir heute die Möglichkeit geben, hier zu sprechen.

Wer ich bin – und was mir angetan wurde

Leider kann ich heute nicht persönlich bei Ihnen sein, weil mir die deutsche Regierung keine Erlaubnis erteilt hat, als Journalist an dieser Veranstaltung über Meinungsfreiheit teilzunehmen.

Ich stehe heute nicht vor Ihnen, weil ich freigesprochen wurde. Ich stehe vor Ihnen, weil niemals Anklage gegen mich erhoben wurde. Und das sollte Sie alle beunruhigen.

Wie einige von Ihnen vielleicht wissen, heiße ich Hüseyin Doğru. Ich bin deutscher Staatsbürger, Vater von drei Kindern, Journalist und Gründer von red., einem inzwischen eingestellten englischsprachigen Medienportal.

Am 20. Mai 2025 wurde ich auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt. Nicht nach einer strafrechtlichen Verurteilung. Nicht nach einem Prozess. Nicht nachdem ein Gericht Beweise gegen mich geprüft hatte.

Ich wurde auf eine Liste gesetzt.

Der angegebene Grund war keine Gewalt. Es war keine Aufwiegelung. Es war kein gerichtlicher Befund. Der Grund war politischer Natur: Mein Journalismus, meine Berichterstattung über Gaza und meine Berichterstattung über Palästina-Solidaritätsdemonstrationen in Deutschland wurden in die Sprache von Russland, Destabilisierung, Informationsmanipulation und hybriden Bedrohungen eingebettet.

Deutschland versucht seit Jahren, die Palästina-Solidarität zu kriminalisieren – durch Verbote, Polizeigewalt, Verleumdungskampagnen und Vorwürfe, die vor Gericht oft in sich zusammenbrechen. Wo es keine Grundlage für Strafanzeigen gibt, wird ein anderer Weg attraktiv: nicht das Gericht, sondern die Liste.

Ich kann in diesem Raum nicht beweisen, welche Regierung am stärksten auf meine Listung gedrängt hat. Aber die verfügbaren Fakten deuten stark auf Deutschland hin: Bevor Brüssel mich listete, überwachte der deutsche Geheimdienst red. bereits wegen unserer pro-palästinensischen Berichterstattung. Gleichzeitig begann die Verleumdungskampagne in deutschen Medien. Dann kam die europäische Listung.

Die EU-Listung beschreibt mich als türkischen Staatsbürger. Das bin ich nicht. Ich bin deutscher Staatsbürger. Ich besitze keine doppelte Staatsangehörigkeit. Meine Anwälte haben den Rat nach der Veröffentlichung der Listung auf diesen Fehler hingewiesen. Er wurde bis heute nicht korrigiert.

Das ist kein kleiner Schreibfehler. Es ist weit leichter zu verdauen, wenn der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, dass die EU einen türkischen Staatsbürger sanktioniert hat. Es ist weit schwieriger, die Wahrheit einzugestehen: dass die Europäische Union einen ihrer eigenen Bürger, der in Europa lebt, für Journalismus sanktioniert hat.

Seitdem sind meine Bankkonten eingefroren. Mir ist die Arbeit untersagt. Ich lebe faktisch als Aussässiger im eigenen Land. Mir ist es nicht einmal gestattet, an dieser Veranstaltung im Europäischen Parlament teilzunehmen, um über Pressefreiheit zu sprechen. Und später wurden sogar die Konten meiner Frau – die nicht sanktioniert ist – vorübergehend eingefroren: eine Maßnahme, die nur als Kollektivstrafe bezeichnet werden kann.

Ich kann meinen Kindern keine Windeln oder Medikamente kaufen. Und wenn Sie sie für mich kaufen, riskieren Sie eine Strafverfolgung wegen Sanktionsumgehung – bis zu zehn Jahre Gefängnis. Deshalb richten sich diese Sanktionen nicht nur gegen mich. In der Praxis bestrafen sie meine Zwillingsbabys und meinen siebenjährigen Sohn.

Aber diese Rede handelt nicht von meinem persönlichen Leid.

Sie handelt davon, was mein Fall über den Zustand der Demokratie in Europa offenbart – oder vielmehr: über deren Erosion.

Ein Sanktionsregime, das Schuld ohne Gericht entscheidet, ist kein Schutzschild der Demokratie, sondern ihr Grab.

Was die Beweise zeigen

Bevor ich erkläre, wie das Sanktionssystem funktioniert, möchte ich konkret auf die gegen mich verwendeten Beweise eingehen. Oder vielmehr: auf das Fehlen von Beweisen – was an sich schon das vernichtendste Indiz ist.

Nachdem meine Anwälte den Rat um eine Überprüfung der Sanktionen gebeten hatten, wurde der Antrag abgelehnt. Die zur Verhängung der Sanktionen verwendeten Beweise wurden als vertraulich eingestuft. Mir ist es faktisch untersagt, das vollständige Beweisdossier gegen mich zu veröffentlichen.

Die Sanktionslistung stellt meine Berichterstattung als Untergrabung und Bedrohung der EU-Stabilität dar und ordnet sie russischen Desinformationsbemühungen zu. Aber die Beweise belegen das nicht. Sie belegen keine russische Steuerung, zeigen kein strafbares Verhalten. Sie zeigen nicht, dass mein Journalismus von einem ausländischen Staat gelenkt wurde. Auf keiner der 38 Seiten des Beweispakets findet sich auch nur das Wort Russland.

Stattdessen werden journalistische Beiträge und politische Meinungen als Desinformation zitiert.

Es wird meine Kritik an Bundeskanzler Merz und der europäischen Rüstungspolitik angeführt. In der bezeichnete ich den Krieg in der Ukraine als interimperialistischen Krieg: dasselbe marxistische Konzept, das Lenin 1914 zur Beschreibung des Ersten Weltkriegs verwendete. Das ist keine pro-russische Position. Sie behandelt Russland als imperialistische Macht – nicht als Kraft, die es zu feiern gilt.

Das Beweisdossier zitiert faktische Berichterstattung darüber, dass der deutsche Geheimdienst red. wegen unserer pro-palästinensischen Berichterstattung überwacht hat. Auch diese wird als Desinformation eingestuft.

Und es stützt sich auf Verleumdungen durch Sippenhaft aus deutschen Medien: dass einige Mitglieder unseres Teams für ein von Russland finanziertes Medium gearbeitet hatten.

Es gibt hier keinen Beweis für ein Verbrechen, keinen Hinweis in den Beweisen auf finanzielle Verbindungen zu einem russischen staatlichen Propagandaapparat und keinen Hinweis darauf, dass mein Journalismus von einem ausländischen Staat gelenkt wurde.

Wenn dies als Beweis für Sanktionen gelten kann, dann kann gewöhnliche journalistische Arbeit – Berichterstattung, Kritik, Meinung und politische Analyse – als Beweis gegen einen Journalisten verwendet werden.

Wenn dies als Desinformation gelten kann, dann ist Dissens zur Desinformation geworden.

Wenn dies als hybride Bedrohung gelten kann, dann ist politische Opposition zu einem Sicherheitsproblem geworden.

Von Embargos zu Journalisten

EU-Sanktionen wurden ursprünglich nicht für Fälle wie meinen konzipiert.

Sie entstanden aus einer Geschichte von Embargos und außenpolitischem Zwang. Und Embargos hatten ihre Brutalität bereits gezeigt: Irak, Kuba, Iran. Ganze Bevölkerungen mussten im Namen einer Verhaltensänderung von Regierungen leiden. Schätzungsweise eine halbe Million Kinder starben im Irak. Medikamente verschwanden. Volkswirtschaften wurden erdrosselt. Und dennoch blieben die versprochenen politischen Ergebnisse aus.

So wurden gezielte Sanktionen als humane Alternative präsentiert. Nicht ganze Gesellschaften, hieß es. Nicht gewöhnliche Menschen. Nur Einzelpersonen. Nur Entscheidungsträger. Nur die Verantwortlichen.

Aber das gleiche Grundproblem blieb bestehen: außergerichtliche Bestrafung, politisch verhängt, mit unverhältnismäßigen Folgen und schwachem Rechtsschutz.

Sie waren nicht als Mechanismus zur Disziplinierung von Journalisten oder innerem Dissens gedacht.

Aber Schritt für Schritt weiteten sie sich aus.

Zunächst richteten sie sich gegen jene, die als Terroristen bezeichnet wurden. Und zu wenige Menschen erhoben ihre Stimme, denn das Wort Terrorismus reichte aus, um die kritische Prüfung auszusetzen.

Dann richteten sie sich gegen Feindstaaten. Und zu wenige Menschen erhoben ihre Stimme, denn die Sprache der Sicherheit reichte aus, um den Zweifel auszusetzen.

Dann richteten sie sich gegen Oligarchen, Unternehmen, Sender, Familien, Mitarbeiter, Vermittler, angebliche Netzwerke. Und noch immer erhoben zu wenige Menschen ihre Stimme, denn jede Ausweitung wurde als außergewöhnlich, vorübergehend, notwendig dargestellt.

Pastor Martin Niemöller warnte uns, wie Repression sich ausbreitet: zuerst gegen jene, von denen man uns sagt, wir sollen sie nicht verteidigen, dann gegen jene, die wir für zu weit entfernt halten, und schließlich gegen jene, die glaubten, Schweigen würde sie schützen.

Aber Ausnahmebefugnisse bleiben selten außergewöhnlich.

Und jedes Schweigen wird zur Erlaubnis. Jeder Präzedenzfall wird zur Plattform. Jeder Notstand wird zur Methode.

Dann kam der konzeptuelle Sprung: Sanktionen weiteten sich auf das Feld der Informationsmanipulation und hybriden Bedrohungen aus. Das Ziel konnte nun ein Journalist sein. Eine Medienplattform. Ein Verleger. Eine Person, die an der Produktion oder Verbreitung von Informationen beteiligt ist.

Das außenpolitische Instrument hatte die innenpolitische Öffentlichkeit betreten.

Wie die Sanktionsmaschinerie funktioniert

Wie funktioniert dieses Regime also? In meinem Fall funktionierte es so.

Formal ist das Verfahren administrativer und politischer Natur. Der Rat erließ einen Beschluss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Anschließend erließ er eine Verordnung. Mein Name wurde einem Anhang hinzugefügt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt trat die Maßnahme sofort in Kraft – bevor ich überhaupt benachrichtigt worden war.

Ich hatte keine vorherige Anhörung. Ich hatte kein Strafverfahren. Kein Gericht musste mich über jeden vernünftigen Zweifel hinaus für schuldig befinden.

Der Maßstab war niedriger. Die Formulierung lautete „hinreichende Gründe“. Ich erhielt die Begründung im Nachhinein, und erst dann konnte ich Stellungnahmen einreichen. Doch da hatte die Strafe bereits begonnen.

Meine Konten eingefroren, meine Arbeit blockiert – das Stigma war angeheftet.

Ich wurde zuerst isoliert. Was danach kam, war keine ernsthafte Verteidigung. Es war ein Kampf gegen eine Strafe, die bereits begonnen hatte.

In Wirklichkeit ist meine Listung daher ein Verwaltungsakt mit Folgen, die noch schwerwiegender sind als eine Strafverurteilung.

Dieser Satz ist wichtig.

Denn die EU besteht darauf, dass Sanktionen präventiv und nicht bestrafend sind. Sie sind, so wird uns gesagt, keine Strafe. Sie sind Instrumente zur Verhaltenssteuerung. Sie sind außenpolitische Maßnahmen.

Aber was bedeutet das, wenn das Ziel ein Journalist hier in Europa ist?

Bedeutet es, dass ich sanktioniert werde, bis ich anders berichte? Bis ich aufhöre, die deutsche Politik zu hinterfragen? Bis ich aufhöre, Palästina-Solidarität zu dokumentieren? Bis ich aufhöre, über die Verbrechen zu sprechen, die wir in Europa begehen und an denen wir mitschuldig sind?

Wenn das Ziel Verhaltensänderung ist, dann lasst uns klar sagen, was das Ziel hier ist: Ich werde unter Druck gesetzt, meine politische Rede zu ändern. Ich werde bestraft, bis meine Berichterstattung mit der EU-Außenpolitik vereinbar ist. Aus mir wird eine Warnung an andere gemacht.

Das sind nicht bloß finanzielle Maßnahmen. Es sind Disziplinarmaßnahmen – eine Warnung an jeden Journalisten, jeden Verleger und jeden Andersdenkenden, dass politische Nonkonformität nicht geduldet wird.

Der Rechtsstaatswiderspruch

Und weil Sanktionen formal keine Strafe sind, gelten die Garantien des Strafrechts nicht in vollem Umfang.

Das ist der rechtliche Widerspruch im Kern dieses Systems.

Rechtsstaatliche Verfahren. Die Unschuldsvermutung. Das Recht, die gegen einen erhobenen Vorwürfe zu kennen. Das Recht, Beweise anzufechten, bevor die Strafe in Kraft tritt.

Das sind keine Formalitäten. Es sind die Mindestschutzmaßnahmen, die zwischen dem Einzelnen und der Macht des Staates stehen.

In dubio pro reo bedeutet: im Zweifel für den Angeklagten. Sanktionen kehren das um. Ich wurde ohne Prozess, ohne vorherige Anhörung und ohne vollständigen Zugang zu den Beweisen gelistet. Der Zweifel schützte mich nicht. Er bestrafte mich. Der Grundsatz lautet also: im Zweifel nicht schützen, sondern das Individuum einschränken.

Auch die Zeit selbst wird zur Strafe. Ein Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union kann Jahre dauern. In der Zwischenzeit werden meine Arbeit, meine Finanzen, mein Ruf und mein Familienleben zerstört. Das Gericht mag später sagen: Es gab einen Fehler. Aber die Folgen sind bereits eingetreten.

Wenn Schuld ohne Gericht entschieden wird, hören Sanktionen auf, die Demokratie zu verteidigen. Sie beginnen, sie zu demontieren.

Politischer Kontext: Deutschland und die EU-Militarisierung

Es gibt auch einen breiteren politischen Kontext.

Russland ist die zentrale Rechtfertigung. China wird zunehmend in dasselbe strategische Vokabular eingebettet, zusammen mit einer wachsenden Liste anderer Länder. Die Sprache lautet: De-Risking, hybride Bedrohungen, ausländische Einmischung, Informationsmanipulation.

Lassen Sie mich deutlich werden. Das ist keine Verteidigung irgendeiner Regierung.

Es ist eine Warnung, dass Europa beginnt, genau jene Methoden zu reproduzieren, die es vorgibt zu bekämpfen. Wir werfen anderen vor, Dissens zum Schweigen zu bringen, Journalismus als Sicherheitsbedrohung zu behandeln, administrative Macht zur Disziplinierung politischer Rede zu nutzen, öffentliche Debatte durch Loyalitätstests zu ersetzen.

Aber was ist das, wenn nicht dieselbe Logik in europäische Sprache übersetzt?

Und in Deutschland ist diese rechtliche Verschiebung mit einer breiteren politischen und wirtschaftlichen Verschiebung verbunden.

Deutschland militarisiert sich – nicht nur rhetorisch, sondern industriell. Seine Wirtschaft stagniert. Sein altes Industriemodell steht unter Druck. Seine Automobilhersteller sehen sich einem Wettbewerb gegenüber, den sie nicht mehr ohne Weiteres dominieren können, besonders aus China. Und nun werden Teile dieser industriellen Basis auf die Rüstungsproduktion umgelenkt – ein Muster, dessen Folgen wir aus der dunkelsten Periode der jüngeren deutschen Geschichte kennen.

Lenin analysierte diese Dynamik vor über einem Jahrhundert. In „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ beschrieb er, wie das Monopolkapital, wenn es an die Grenzen des Profits im Inland stößt, sich den Militärausgaben, der Rüstungsproduktion, dem Export von Kapital, gestützt auf den Export von Gewalt zuwendet. Krieg ist kein Zufall des Imperialismus. Krieg ist seine Logik.

Da Deutschland eine der dominierenden Mächte in der EU ist, wird diese Militarisierung europäisiert. Eine dauerhafte Bedrohungsatmosphäre ist nötig, um sie zu rechtfertigen: Russland, China, Migranten, Protest, Journalismus, Palästina-Solidarität.

Krieg wird zur Antwort auf wirtschaftlichen Niedergang. Wiederaufrüstung wird zum Industrieprogramm. Dissens muss gesteuert werden, denn eine Gesellschaft, die auf Krieg vorbereitet wird, kann nicht allzu viel öffentlichen Zweifel dulden.

Die Militarisierung der Information: DSA und FIMI

Das bringt mich zum zentralen Bogen dieser Rede: die Militarisierung der Information.

Marx beschrieb Ideologie als den Überbau, der der wirtschaftlichen Basis entspricht. Wenn sich die wirtschaftliche Basis um den Krieg reorganisiert, muss sich auch der ideologische Überbau um den Krieg reorganisieren. Die öffentliche Debatte muss kriegssicher gemacht werden. Dissens muss gesteuert werden. Journalismus muss konform gemacht oder unmöglich gemacht werden.

Wenn Europa um den Krieg herum reorganisiert werden soll, dann muss auch die öffentliche Debatte um den Krieg herum reorganisiert werden.

Sanktionen gegen Einzelpersonen und Inhaltsregulierung durch den Digital Services Act mögen als getrennte Felder erscheinen. Das sind sie nicht. Sie arbeiten auf dasselbe Ziel hin: die Steuerung der Öffentlichkeit durch die Sprache von Risiken und Bedrohungen.

Im Rahmen des DSA müssen Plattformen systemische Risiken – einschließlich Desinformation – bewerten und mindern. Gleichzeitig hat sich die außenpolitische Sprache der EU von Desinformation zu FIMI – Foreign Information Manipulation and Interference – verschoben.

Desinformation stellt zumindest scheinbar eine Frage nach dem Inhalt: Ist das wahr oder falsch? Auch wenn es keine rechtliche Definition von Desinformation gibt.

FIMI stellt eine andere Frage: Wer spricht und in welchem Ton? Sind sie feindlich oder freundlich gesinnt?

Und schon die Definition der EU selbst ist aufschlussreich. FIMI betrifft nicht nur illegales Verhalten. Es beschreibt ein „überwiegend nicht illegales Verhaltensmuster“, das angeblich Werte, Verfahren und politische Prozesse bedroht oder potenziell negativ beeinflusst.

„überwiegend nicht illegal“ – diese Formulierung sollte jeden Demokraten in diesem Raum alarmieren. Denn wenn das Verhalten „überwiegend nicht illegal“ ist, geht es nicht um ein Verbrechen. Es geht um Interpretation. Es geht um politische Etikettierung. Es geht um die Macht zu entscheiden, wer als Bedrohung behandelt wird.

Die Frage verlagert sich von dem, was gesagt wurde, zu dem, wer es gesagt hat. Von Wahrheit zu Loyalität. Von Beweisen zu Verdacht. Von Journalismus zur Bedrohungsanalyse.

Dort treffen Sanktionen und DSA aufeinander. Einer wirkt auf die Person. Der andere wirkt auf den Raum, in dem diese Person sprechen kann.

Gemeinsam schaffen sie ein System, in dem der Staat keine Zeitung mehr verbieten muss. Es reicht, ihren Gründer zu listen, ihre Konten einzufrieren, ihre Bank einzuschüchtern, ihre Plattformen unter Druck zu setzen – und den gesamten Vorgang dann demokratische Resilienz zu nennen.

Aber das ist keine Resilienz.

Es ist Zensur durch Infrastruktur, ohne die Unterschrift des Zensors – Zensur, die durch Banken, Plattformen, Zahlungsanbieter, Compliance-Abteilungen und Risikomanager ausgeübt wird, so dass der Staat sagen kann: Wir haben Sie nicht zum Schweigen gebracht. Das System hat es getan.

So wird Macht privatisiert. Oder, in meinem Fall, von Deutschland in die Europäische Union exportiert.

Und lassen Sie uns ehrlich über Palästina sein. Eine lange Liste von Völkermordforschern, Rechtsexperten und Menschenrechtsorganisationen hat bestätigt, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Es gibt Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Es gibt Massengräber, Hunger, die Zerstörung von Krankenhäusern, Schulen, Universitäten und ganzen Stadtvierteln. Europa ist kein neutraler Beobachter. Europa ist politisch, diplomatisch und materiell mitschuldig.

Wenn Journalismus Protest gegen diese Mitschuld dokumentiert, ist das keine Destabilisierung. Es ist eine journalistische Pflicht und die moralische Mindestreaktion auf ein Massaker.

Wenn die Berichterstattung über Proteste zum Beweis für Destabilisierung wird, hat der Staat aufgehört, Journalismus als demokratische Funktion zu betrachten, und begonnen, ihn als feindliche Aktivität zu behandeln.

Die Frage lautet nicht mehr: Hat diese Person ein Verbrechen begangen? Die Frage lautet: Schwächt das unser Narrativ?

Wenn das Feld der öffentlichen Debatte militärisches Vokabular übernimmt – Risiko, Bedrohung, Manipulation –, ist Pressefreiheit kein Recht mehr. Sie wird zu einer Sicherheitsfrage.

Schluss

Deshalb bin ich nicht hier, um Mitgefühl zu bitten.

Ich bin hier, um etwas Einfaches zu sagen: Sanktionen dürfen niemals als Mittel zur Unterdrückung von Meinungsäußerungen eingesetzt werden. Journalismus darf niemals sanktioniert werden.

Nicht weil jeder Journalist recht hat oder jeder Bericht jenseits von Kritik steht. Sondern weil die Antwort auf Journalismus mehr Journalismus ist, öffentliche Debatte, Beweise, Korrekturen und – wo nötig – ein Gericht.

Nicht geheime Akten. Nicht administrative Listen. Nicht finanzielle Verbannung.

Denn Demokratie wird nicht dadurch verteidigt, dass man ihre Gerichte umgeht.

Ich stehe heute nicht vor Ihnen, weil ich freigesprochen wurde. Ich stehe vor Ihnen, weil niemals Anklage gegen mich erhoben wurde.

Und genau das ist das Problem.

Ein Sanktionsregime, das Schuld ohne Gericht entscheidet, ist kein Schutzschild der Demokratie. Es ist ihr Grab.“

https://etosmedia.de/politik/wenn-dissens-zur-sicherheitsbedrohung-wird-hueseyin-dogrus-rede-im-eu-parlament/

 

Heuchler

 

Tobias Riegel: „In einer aktuellen Kampagne praktiziert die EU die Flucht nach vorne: Inakzeptable Sanktionen gegen Publizisten, ein fragwürdiger „Digital Services Act“ und so weiter halten die EU nicht davon ab, sich auf aktuellen Plakaten als Kämpferin ausgerechnet für die Meinungsfreiheit zu feiern. Es ist ein Versuch der dreisten Überrumpelung und eine Machtdemonstration.

Ein Motto der PR-Manager der EU scheint zu lauten: „Dreistigkeit siegt“. So zumindest wirkt eine aktuelle EU-Kampagne, bei der Plakate etwa mit Motiven zur freien Presse oder allgemein zur Meinungsfreiheit auch in deutschen Städten präsentiert werden.

Das ist ausgerechnet in Zeiten, in denen EU-Institutionen für potenziell zensierend wirkende Instrumente wie dem Digital Services Act und für inakzeptable Sanktionen gegen unbequeme Publizisten scharf kritisiert werden, gewagt – um es vorsichtig auszudrücken.

Das Titelfoto zeigt eines der Plakate, auf denen sich die EU für ihren angeblichen Kampf für eine „freie Presse“ rühmt. Und im Vordergrund sieht man den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der aktuell durch EU-Sanktionen schwer drangsaliert wird, weil er eine aus Sicht der EU-Gralshüter „falsche“ Meinung vertreten hat. Diese Kombination macht den verlogenen Zynismus der EU-Kampagne deutlich und bescheinigt ihr zusätzlich den Charakter einer verzweifelten Vorwärtsverteidigung.

Der Journalist Norbert Häring hat die absurde Wirkung der EU-Plakate bereits vor einigen Tagen auf den Punkt gebracht:

„Ganz so als gäbe es keinen Digital Services Act, der befiehlt, ‚schädliche‘ Inhalte zu unterdrücken, keine Faktenchecker, die bestimmen dürfen, was wahr ist, keine Meldestellen und Hinweisgeber, keine Hausdurchsuchungen und mittelalterliche Sanktionen für missliebige Publizisten, inszeniert sich die EU mit einer Plakatkampagne als Verteidigerin der Meinungsfreiheit.“

Dogru selbst hat auf seinem X-Account das Titelfoto dieses Artikels veröffentlicht, zusammen mit der folgenden Botschaft:

„Das kann man sich nicht ausdenken. Es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, und vor meiner Haustür stehen diese Plakate: ‚Freie Presse. Schützt, was uns wichtig ist.’ Genau derselbe @eucouncil hat mich buchstäblich genau dafür sanktioniert. Das wird definitiv mein Kampagnen-Poster.“

Neben dem Fall Dogru ist auf all die weiteren durch die EU sanktionierten Einzelpersonen hinzuweisen. Und noch einmal muss betont werden, wie scharf der Kontrast zwischen den nun plakatierten Phrasen und vielen realen Handlungen der EU ist …

Die Verantwortlichen der EU-Kampagne möchten mit ihren Plakaten nun mutmaßlich auch einen Effekt der geistigen Überrumpelung erreichen, indem einfach offensiv etwas behauptet wird, was ganz offensichtlich nicht mit der EU-Realität in Einklang zu bringen ist. Diese Offensichtlichkeit ist dabei nicht unbedingt hinderlich, sondern sie kann auch die Machtdemonstration verstärken, nach dem Motto: Seht her – wir lassen uns doch nicht von der Realität unsere Kampagnen diktieren!

Der von vielen EU-Publikationen genutzte Begriff der zu bekämpfenden Desinformation setzt übrigens eine Art „Wahrheitsministerium“ voraus, das festlegt, welche Meinungsäußerungen die „richtigen“ und darum die „erlaubten“ Meinungsäußerungen sind. Ein solcher „Kampf für Meinungsfreiheit“, der sich potenziell in Unterdrückung von „falschen“ Meinungen äußert, ist aber das Gegenteil von Meinungsfreiheit. 

https://www.nachdenkseiten.de/?p=149964

 

Florian Warweg: „Drei Worte genügten dem Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), um eine durchaus heikle Frage abzuräumen – jedenfalls dem Anschein nach. „Das ist Quatsch“, entgegnete Martin Giese in der Bundespressekonferenz dieser Woche auf die Erkundigung der OAZ, welche deutsche Behörde konkret zuständig sei, wenn ein deutscher Staatsbürger unter EU-Sanktionen für einen einzelnen parlamentarischen Termin in Brüssel eine Aus- und Wiedereinreisegenehmigung benötigt. Eine Ausreisegenehmigung, so Giese, brauche man schlicht nicht.

Was wie eine kategorische Klarstellung klang, entpuppte sich jedoch im Verlauf des Wortwechsels als massive argumentative Verkürzung – und mit jeder weiteren Antwort produzierte der AA-Sprecher einen neuen Widerspruch.

Anlass der Frage war ein Vorgang, der für sich genommen bereits eine bemerkenswerte Episode europäischer Verwaltungspraxis darstellt. Am 7. Mai fand im Europäischen Parlament in Brüssel eine Anhörung unter dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte" statt, organisiert von den fraktionslosen BSW-Europaabgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg gemeinsam mit Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. Auf dem Podium sollte unter anderem Hüseyin Doğru sprechen – der bislang einzige in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger und Journalist, der auf einer EU-Sanktionsliste geführt wird.

Doğru, Gründer des inzwischen eingestellten Mediums red media, war im Mai 2025 sanktioniert worden – nicht infolge eines Strafverfahrens, sondern durch politischen Verwaltungsakt des Europäischen Rates. Die Vorwürfe stützen sich im Kern auf seine journalistische Arbeit, insbesondere die Berichterstattung über Gaza und propalästinensische Proteste in Deutschland, eingeordnet in die Kategorien „Destabilisierung“, „Informationsmanipulation“ und „hybride Bedrohungen“. Denn damit würde er „indirekt“ so die orwellianische Argumention, „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen“ unterstützen. Ebenso pikant: In der EU-Listung wird er bis heute fälschlicherweise als türkischer Staatsbürger geführt, obwohl er ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein „Verwaltungsfehler“, der politisch keineswegs neutral wirkt – denn er verschleiert, dass die EU hier einen ihrer eigenen Bürger wegen publizistischer Tätigkeit sanktioniert.

Das Büro Firmenich versuchte zehn Tage lang, eine verbindliche Klärung herbeizuführen, ob Doğru zur Anhörung anreisen darf und ob beispielsweise die Übernahme eines Bahn- oder Flugtickets durch die Veranstalter strafrechtliche Risiken birgt – immerhin droht nach inzwischen verabschiedetem Bundesrecht bei „Sanktionsumgehung" Haft bis zu fünf Jahren. Angeschrieben und kontaktiert wurden die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei, die Ständige Vertretung in Brüssel sowie das für die ZfS zuständige Bundesfinanzministerium. Firmenich selbst sprach in Brüssel von „ungelogen 40 Telefonaten“. Das Ergebnis: Niemand fühlte sich zuständig, jede Stelle verwies auf eine andere. Die schriftliche Antwort des BMF traf erst am Morgen der Anhörung ein – und bestand im Kern aus dem Hinweis, man sei nicht zuständig.

Genau dieser Kontext stand hinter der Frage, die in der Regierungspressekonferenz an den Sprecher des Auswärtigen Amtes gerichtet wurde. Die Erwartung, in einem Rechtsstaat müsse zumindest definiert sein, welche Behörde im Einzelfall entscheidet, schein nicht überzogen.

Giese bestätigte zunächst, der Fall sei ihm bekannt, schob aber sogleich nach, es handele sich um eine „Reise einer einzelnen Privatperson“, zu der er keine weiteren Informationen geben könne. Bemerkenswert ist dies bereits deshalb, weil Doğru gerade nicht als Privatperson reisen wollte, sondern auf Einladung von EU-Abgeordneten in einer parlamentarischen Anhörung des Europäischen Parlaments sprechen sollte – ein Vorgang, der in einer parlamentarischen Demokratie eine andere Qualität hat als ein Wochenendausflug.

Giese erklärte sodann, eine Ausreisegenehmigung sei „Quatsch“. Auf den Hinweis, dass die EU-Sanktionen gegen Doğru ausdrücklich auch ein Ein- und Ausreiseverbot für den gesamten EU-Raum umfassen, beharrte er auf seiner Formulierung. Erst auf Nachfrage präzisierte er: Er habe gemeint, dass es keine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige aus Deutschland gebe.

Hier beginnt der argumentative Bruch sichtbar zu werden. Denn die Sanktion gegen Doğru ist kein nationales, sondern ein EU-weites Instrument. Sie zielt qua Konstruktion gerade nicht auf eine nationale Ausreise, sondern auf die Bewegungsfreiheit innerhalb und über die Grenzen des Schengen- bzw. EU-Raums hinweg. Die Frage war mithin nicht, ob Deutschland einem Deutschen die Ausreise verweigert – die Frage war, wer in Deutschland verbindlich erklärt, ob die Reise nach Brüssel und die Wiedereinreise unter den Bedingungen der EU-Sanktion zulässig sind und wer im Falle behördlicher Zugriffe als Ansprechpartner dient. Diese Frage blieb unbeantwortet.

Auf die direkte Nachfrage, ob Doğru sich denn dann „völlig frei im EU-Raum bewegen“ könne, antwortete Giese lediglich, er brauche keine Ausreisegenehmigung aus Deutschland. Die ebenso direkt gestellte Frage nach der Wiedereinreise quittierte er mit dem Satz, das sei „nicht die Zuständigkeit Deutschlands" – um nach dem Hinweis, dass es ja gerade um die Wiedereinreise nach Deutschland gehe, einzuräumen, das könne „jedes Land für sich selber entscheiden“.

Damit steht die Antwort in einem doppelten Widerspruch: Erstens negiert sie ein Reiseverbot, das ausweislich des EU-Sanktionspakets zum Instrumentenkasten gegen Doğru gehört. Zweitens verweist sie für die Wiedereinreise nach Deutschland auf eben jene nationale Zuständigkeit, deren Existenz im selben Gespräch zuvor relativiert worden war. Hilfsweise nannte Giese als womöglich zuständig die Bundesbank, das BMF, das BMI oder die Bundespolizei – also jenen Behördenkreis, der bereits zehn Tage zuvor von Firmenichs Büro erfolglos durchtelefoniert worden war.

Der diplomatische Reflex, eine konkrete Frage durch ihre Auflösung in Allgemeinplätze zu entschärfen, hat in der Regierungspressekonferenz Tradition. Im vorliegenden Fall jedoch berührt er einen Kernbereich rechtsstaatlicher Verlässlichkeit. Denn die Sanktion gegen Doğru wirkt unmittelbar – Konten eingefroren, Berufsausübung blockiert, zeitweise sogar die Konten seiner nicht sanktionierten Ehefrau gesperrt. Die Verantwortung jedoch zerfließt. Beschlossen wird in Brüssel, exekutiert wird automatisch, und sobald eine Klarstellung im Einzelfall nötig wäre, verdampft der Staat, wie es der Verlauf der Brüsseler Anhörung zeigte, im Zuständigkeitsnebel.

Die Sitzungsleitung der BPK, Angela Wefers von der Börsen-Zeitung, die bereits mehrfach mit fragwürdigen Interventionen auf sich aufmerksam machte, mischte sich mit dem Hinweis ein, Brüssel gehöre ja zur EU. Ein Einwand, der freilich am Kern der Problematik komplett vorbeiging und aufzeigt, dass sie mit der Thematik überhaupt nicht vertraut ist. Denn die Sanktionen gegen Doğru sind gerade deshalb juristisch so heikel, weil ein Instrument, das ursprünglich für Personen außerhalb des EU-Raums konzipiert wurde, hier auf einen EU-Bürger innerhalb der EU angewandt wird. Genau diese Konstellation erzeugt jene Schutzlücke, an der die Veranstaltung in Brüssel ansetzte – und an der die Auskunft des Auswärtigen Amtes vorbeizielte.

Die OAZ befragte den langjährigen UN-Diplomat Michael von der Schulenburg, der die Anhörung in Brüssel mitorganisiert hatte, wie dieser die Aussagen des AA-Sprechers bewertet. Seine Antwort: „Wenn man sich den Wortlaut der Bundespressekonferenz zur Durchsetzung der Sanktionen gegen Dogru anhört, wird deutlich, welch geringen Stellenwert die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit in Deutschland inzwischen hat.“ Abschließend ergänzte er:

Ein ernüchterndes Zeugnis für den Zustand der politischen Kultur in Deutschland.“

Zurück bleibt damit eine Auskunft, die in zweifacher Hinsicht aufhorchen lässt: Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärt die Existenz eines im EU-Sanktionsregime ausdrücklich vorgesehenen Reiseverbots zum „Quatsch“ – und kann zugleich keine Behörde benennen, die im konkreten Fall verbindlich entscheidet. Für den Betroffenen Hüseyin Doğru bedeutet diese Mischung aus apodiktischer Auskunft und behördlichem Schweigen, dass er weiterhin in einem Schwebezustand lebt, dessen Spielregeln offenbar selbst jene nicht kennen, die diesen zu verantworten haben …“

https://ostdeutscheallgemeine.com/article/eu-sanktionen-gegen-journalist-doru-auswaertiges-amt-verstrickt-sich-in-widersprueche-10036031

 

„In der Türkei hat am Donnerstag ein Prozess gegen den türkischen Journalisten und Reporter der "Deutschen Welle", Alican Uludağ, begonnen. Die Bundesregierung kritisierte die Strafverfolgung mit hehren Sätzen, die sie im Inland missachtet.

In der Türkei hat am Donnerstag der Strafprozess gegen Alican Uludağ, einen Reporter der Deutschen Welle, begonnen. Uludağ wird vorgeworfen, in insgesamt 22 Social-Media-Beiträgen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt, irreführende Informationen verbreitet und staatliche Institutionen herabgewürdigt zu haben. Ihm drohen dafür bis zu vier Jahre und acht Monate Haft.

Festgenommen wurde der Journalist bereits im Februar in seiner Wohnung in Ankara und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Medienberichten zufolge darf er an der Verhandlung nur per Videoschalte teilnehmen. Uludağ ist in Istanbul inhaftiert, der Prozess findet jedoch in Ankara statt. Dagegen sei Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

Nach Darstellung der Deutschen Welle habe sich der X-Post gegen die vermeintliche Freilassung mutmaßlicher "Terroristen des Islamischen Staats" gerichtet. Der Regierung habe er Korruption vorgeworfen. Der Sender hat die Vorwürfe gegen seinen Mitarbeiter zurückgewiesen und gefordert, Uludağ freizulassen.

Auch die deutsche Bundesregierung reagierte auf die Strafverfolgung des Journalisten. Presse- und Meinungsfreiheit seien "unverzichtbare Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften". Vor allem Journalisten müssten ihre Arbeit ohne Angst vor Repressionen ausüben können, hieß es in dem Statement.

Die Fälle der sanktionierten Journalisten Hüseyin Doğru, Alina Lipp, Thomas Röper und vieler anderer lassen indes den Verdacht aufkommen, dass sich die Bundesregierung von diesen Grundsätzen nur im Ausland – und auch dort nicht überall – leiten lässt …" 

https://freedert.online/international/280812-prozess-gegen-dw-reporter-in-tuerkei/

 

Sippenhaft

 

30.03.2026: „In einem Rechtsstaat dürfen sich Strafmaßnahmen immer nur gegen die straffällig gewordene Person richten. Für EU-Sanktionen scheint das nicht zu gelten – jetzt wurden der Ehefrau des sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru die Konten gesperrt.

Ende vergangener Woche ließ die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung die Konten der Ehefrau des Journalisten Hüseyin Dogru sperren. Sie hat zwei Konten bei der Commerzbank, auf die sie jetzt nicht mehr zugreifen kann.

Dogru war im Mai vergangenen Jahres von der EU sanktioniert worden, mit der Begründung, er verbreite russische Desinformation. Dogru hatte vor allem durch seine Berichterstattung zu Palästina-Protesten die Aufmerksamkeit deutscher Behörden auf sich gezogen. Zum Zeitpunkt der Sanktionierung war seine Frau mit Zwillingen schwanger. Die EU hatte in ihrem Sanktionsbeschluss fälschlich behauptet, er sei auch türkischer Staatsbürger; das erwies sich aber als unzutreffend, womit Dogru der erste in Deutschland lebende deutsche Journalist wurde, der von der EU sanktioniert wurde.

An sich sollen selbst nach den EU-Sanktionsvorgaben die für den Lebensunterhalt erforderlichen Ausgaben unangetastet bleiben. Auch Ausgaben für die rechtliche Vertretung müssen möglich sein. Dogru erhielt jedoch nur eine Freigabe von 506 Euro monatlich. Erst vor wenigen Tagen hatte das Frankfurter Amtsgericht seine Klage im Eilverfahren gegen die Höhe dieses Betrags abgewiesen.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung schrieb in ihrem Bescheid: "Vorliegend kontrolliert Hüseyin Dogru die Konten" seiner Frau. Es bestehe "eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten", die auch dadurch belegt werde, dass "die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben".

Die Tatsache, dass die Haftpflichtversicherung des gemeinsamen Autos von seinem auf ihr Konto umgeschrieben wurde, nachdem die Sanktionierung eine Zahlung über sein Konto unmöglich machte, wird als Indiz gesehen, dass die Konten der Ehefrau der Sanktionsumgehung dienen. Rechtlich gesehen wird die Ehe also als Gütergemeinschaft behandelt; allerdings nur in einer Richtung. Denn wenn dem Ehemann eine Kontrolle oder gar ein Anspruch auf die Konten der Frau zugeschrieben wird, müsste dasselbe auch in der Gegenrichtung gelten. Dann wäre auch eine Sperrung seiner Konten eine Verletzung ihrer Rechte. Einer der Punkte der Familienrechtsreform 1977 war es nämlich, dass die Konten der Ehefrau nicht mehr in der Verfügungsgewalt des Ehemannes standen.

Dogru selbst hat erklärt, mit diesem Schritt sei die Existenz der Familie bedroht. "Aktuell verfügen wir über lediglich 104 Euro für unsere drei Kinder und uns beide. Zuvor war ich selbst nicht in der Lage, für meine Kinder zu sorgen. Jetzt kann niemand mehr für sie sorgen."

Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, kommentierte diese Entwicklung auf X. Die Sanktionen seien Strafmaßnahmen und keineswegs "nur eine Sanktion", wie die Bundesregierung behaupte. "Genauso gut könnte man das Strafgesetzbuch in "Gute-Sanktionen-Gesetz" umbenennen."

Sahra Wagenknecht schrieb dazu: "Das ist nichts anderes als Sippenhaft und ein Rückfall ins Mittelalter!"

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, ansässig in Köln, besteht seit 2023 bei der Generalzolldirektion. Ihre Einführung wurde im Bundestag 2022 insbesondere damit begründet, Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erreichen. Sanktionierte russische Oligarchen sollten das Ziel sein. Die politische Verantwortung und die Weisungsbefugnis über das Handeln der Zentralstelle liegt beim Bundesministerium der Finanzen und bei Finanzminister Lars Klingbeil.“ 

https://de-rtnews.com/inland/275332-eu-sanktionen-bundesbehoerde-etabliert-sippenhaft/

 

27.05.2026: „Wie weit kann man gehen bei der Misshandlung eines EU-Bürgers? Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung scheint das wissen zu wollen. Sie ist bei der Ehefrau gescheitert und sperrt nun das Konto der Mutter des Journalisten.

Erst Anfang April hatte ein Berliner Gericht einen anderen Versuch der Sippenhaft gestoppt: der Versuch der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die Konten der Ehefrau des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru zu sperren, scheiterte, die Sperren wurden wieder aufgehoben.

Damals hatte die Zentralstelle geschrieben, Doğru "kontrolliert [...] die Konten seiner Frau". Das Gericht sah darin einen "massiven Eingriff" in die Rechte der Ehefrau. Es gebe keine konkreten Hinweise, dass die Frau beabsichtige, ihre Einkünfte ihrem Mann zur Verfügung zu stellen.

Die Sanktionen gegen Doğru, die die EU wegen seiner Berichterstattung zu den Palästina-Protesten verhängte, treffen real ohnehin die gesamte Familie: Es gibt drei kleine Kinder, zwei davon erst im vergangenen Jahr geboren. Doğru hat durch die Sanktionen bestenfalls Zugriff auf 506 Euro im Monat, die Kosten für den Unterhalt der Familie liegen aber weit höher. Eine juristische Anfechtung wäre nur auf der Ebene europäischer Gerichte möglich ‒ die Kosten dafür liegen aber im sechsstelligen Bereich.

Die Bundesregierung stellte sich bisher in diesem Zusammenhang ahnungslos. Als Doğru kürzlich nicht nach Brüssel fahren konnte, um Europaabgeordnete über seinen Fall zu informieren, wurde in der Bundespressekonferenz erklärt, man wisse nicht, wer für die Genehmigung einer solchen Fahrt zuständig sei. Auch von der Sperrung des Kontos der Ehefrau wollte man dort nichts gewusst haben, obwohl die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung dem Bundesfinanzministerium untersteht.

Nun also wurde der Mutter des Journalisten, einer Rentnerin, das Konto gesperrt.

"DRINGEND: Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die "Kontrolle" darüber. Sie hat keinen Zugriff auf ihre Ersparnisse – und dennoch hat sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren."

Die Behauptung, er kontrolliere dieses Konto, dürfte vor Gericht noch weniger Bestand haben als zwei Monate zuvor jene über die Ehefrau. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, für die Zentralstelle sei die Sanktionierung an sich, so menschenverachtend sie ist, noch nicht Schikane genug. Ob sie sich damit überhaupt im Rahmen rechtsstaatlichen Handelns bewegt, scheint ihr gleichgültig. Und nachdem dies der erste Fall einer Sanktionierung eines deutschen Staatsbürgers, der in Deutschland lebt, ist, gibt es auch noch so gut wie keine etablierten Rechtswege.“

https://freedert.online/inland/281421-neue-runde-sippenhaft-bei-dogru/

 

28.05.2026, Tobias Riegel: „Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:

„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.““

https://www.nachdenkseiten.de/?p=151147

 

Deutsche Kleingeister machen brav mit

 

Nick Brauns: „Die Daumenschrauben für den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru wurden abermals angezogen. Denn in dieser Woche wurde auch das Bankkonto seiner pensionierten Mutter mit der Behauptung eingefroren, Doğru habe ein »Kontrollverhältnis« über ihre Ersparnisse. Vorübergehend war bereits das Konto seiner Ehefrau von einer »Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung« gesperrt worden.

Seit einem Jahr steht der in Berlin lebende frühere Betreiber des Medienprojektes Red unter dem absurden Vorwurf auf der Russland-Sanktionsliste der EU, er habe mit seinen Berichten über palästinasolidarische Proteste »ethnische, politische und religiöse Zwietracht« gesät und damit die »destabilisierenden Aktivitäten Russlands« unterstützt. Beweise blieb die EU schuldig, es gab weder Anklage noch Verurteilung.

Die bürgerliche Existenz von Doğru wird durch den Entzug finanzieller Mittel, faktisches Arbeitsverbot und Reisesperre vernichtet. Da selbst Lebensmittelspenden als Sanktionsbruch geahndet werden, wird die Familie mit ihren drei kleinen Kindern systematisch ins Elend getrieben. Das ist schlicht Sippenhaftung. Doch solche Kollektivbestrafung ist verboten und wurde in Deutschland zuletzt unter dem Faschismus praktiziert

In der vergangenen Woche startete zum Jahrestag der Sanktionierung eine von Politikern, Künstlern und anderen Prominenten aus dem In- und Ausland unterstützte Solidaritätskampagne mit Doğru. Selbst die Fraktion Die Linke ist endlich aufgewacht und fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich für die Rücknahme des EU-Sanktionsbeschlusses gegen sogenannte Desinformationsakteure sowie für die Streichung von Doğru und anderen Betroffenen von den Listen einzusetzen.

Weiterhin keine Reaktion erfolgte dagegen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi, deren Mitglied Doğru ist. Und bis auf sehr wenige Ausnahmen weigern sich deutsche Zeitungen und Sender, über die Drangsalierung eines Journalistenkollegen zu berichten. Dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber dem Wahrheitsregime von EU und Bundesregierung könnte die Kolleginnen und Kollegen noch einmal teuer zu stehen kommen. Denn mit Doğru wird ein Präzedenzfall geschaffen, um in Zeiten russophober Kriegsertüchtigung und genozidaler Staatsräson abweichende Stimmen als vermeintliche Desinformation zu sanktionieren und auf Linie zu zwingen." 

https://www.jungewelt.de/artikel/523326.sippenhaftung.html

 

Karsten Montag: „Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

- Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?

- Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?

- Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

- Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)

- Human Rights Watch,

- der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),

- die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,

- das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,

- der Sozialverband Deutschland,

- der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),

- die Deutsche Bischofskonferenz,

- die Evangelische Kirche in Deutschland,

- der Zentralrat der Muslime in Deutschland,

- die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

- die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),

- die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

- Bündnis 90/Die Grünen,

- Die Linke,

- Die Freie Demokratische Partei (FDP),

- Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,

- die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und

- die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch ein Rechtswissenschaftler, der sich öffentlich für die Pressefreiheit einsetzt. Zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte bleibt er anonym. In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und der Rechtswissenschaftler anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der Rechtsgelehrte mit Lehr- und Forschungsaufträgen an verschiedenen Universitäten, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte der Rechtsgelehrte in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

- ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,

- wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und

- wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb er in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete der Rechtswissenschaftler die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.“ 

https://www.nachdenkseiten.de/?p=150304

 

Genau so hatte sich der Wurm in früheren Zeiten die DDR vorgestellt: egal, ob Justiz, Parteien, Gewerkschaften, Medien, NGOs – alle haben das gemacht, was ihnen die Regierung gesagt hat.

Dieses Land und seine Bürger verkommen immer mehr.

 

Licht am Ende des Tunnels

 

Norbert Häring: „Die bevorzugt von Anhängern der Grünen gelesene Tageszeitung taz war bisher eine stramme Verteidigerin der mittelalterlich anmutenden EU-Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Dogru und Jacques Baud. Jetzt ist dort ein sehr kritischer Gastkommentar des Politikwissenschaftlers Ulrich Bausch erschienen.

Das zum NATO-konformen Moralisieren neigende olivgrüne Blatt hatte die EU-Sanktionen gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Dogru wegen zu palästinenserfreundlicher Berichterstattung vorbereiten helfen. Auf Basis von Behauptungen des US-Außenministeriums insinuierte das Blatt im Oktober 2024, dass das Medienunternehmen Red von Hüseyin Dogru von Russland finanziert werde. Beweise dafür gibt es bis heute nicht.

Autor des Stücks war Nicholaus Potter, Sylke-Tempel-Fellow des Deutsch-Israelischen Zukunftsforums und 2024, dem Jahr, in dem der Artikel erschien, Nahost-Fellow des Internationalen Journalistenprogramms bei der Jerusalem Post. Er bediente sich sogar des Regierungs- und NATO-Sprechs, indem er von „hybrider Kriegsführung aus Berlin“ sprach.

Am 20. Mai 2025, dem Tag, als Dogru vom EU-Rat ohne Anklage oder Verteidigungsmöglichkeit seiner bürgerlichen Rechte und seines Vermögens entkleidet wurde, brachte die taz ein Stück ohne Autor, in dem sie sich dafür lobte, mit ihren Recherchen dazu beigetragen zu haben, dass Red an diesem Tag seine Auflösung verkünden musste.

Am 2. Juli 2025 brachte die taz noch ein Stück der Nachrichtenagentur dpa zu Vorwürfen der Bundesregierung gegen Red, aus dem kein Anlass ersichtlich wurde. Es war ein antijournalistisches Gefälligkeits-Werk, mit dem taz und dpa der Regierung beisprangen, die in der Bundespressekonferenz die mittelalterlichen Sanktionen gegen Dogru hatte rechtfertigen müssen.

Fünf Tage später verkündete die taz in einem weiteren Bericht ohne Autor: „Red ist russisch“. Das habe die Bundesregierung der Zeitung auf Nachfrage bestätigt. Wenn die Regierung das sagt, dann ist das für eine Zeitung wie die taz ein Wahrheitsbeweis.

Als im Dezember 2025 auch der in Brüssel lebende ehemalige Offizier der Schweizer Armee und Bestsellerautor Jacques Baud auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, berichtete die taz weitgehend neutral darüber, mit leisen Anflügen von Kritik gegen Ende des Artikels.

Wenig später durfte man Nicholas Potters Namen mal wieder in der taz lesen. Weltwoche-Herausgeber Roger Köppel hatte die EU-Sanktionen gegen Baud scharf kritisiert. „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ behauptete Potter im Titel seines Kommentars. Im Text legte er mit der falschen Behauptung nach:

„Die Meinungsfreiheit bedeutet nicht die Freiheit, unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt zu streuen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass die Meinungsfreiheit dieses Recht garantiert, solange keine höherrangigen Rechte anderer damit in Konflikt stehen.

Potter ließ durchblicken, dass er es durchaus angemessen fände, wenn Köppel als Nächster sanktioniert würde. Einen kritischen Bericht oder Kommentar über die EU-Sanktionen gegen Publizisten habe ich in der taz mit deren Suchfunktion nicht gefunden.

Jetzt also, wenige Tage bevor sich der Sündenfall der EU jährt, bringt die taz einen kritischen Gastkommentar mit dem Titel: „Skandalöse EU-Sanktionen für Journalisten“ und einer treffend-kritischen Charakterisierung im ersten Absatz:

„Das Sanktionsregime der Europäischen Union wurde als außenpolitisches Instrument gegen feindliche Staaten geschaffen. Inzwischen richtet es sich auch gegen Einzelpersonen: gegen Autoren und Journalistinnen, die Israel kritisieren oder die westliche Ukrainepolitik infrage stellen. Die Eingriffe erfolgen ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne gerichtliches Verfahren. In einem Rechtsstaat ist das ein Skandal. Denn das Fundament eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung und Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte.“

Was ist da passiert in der Chefredaktion der taz? Haben die Chefredakteurinnen, die unter anderem vom Regierungssender Deutschlandfunk und vom besonders NATO-affinen Tagesspiegel kamen, einen späten Sinneswandel erlebt? Oder wissen Sie früher als andere, dass es mit dem Sanktionsregime für inländische Publizisten, das dem Ruf der EU und der ohnehin extrem unbeliebten Bundesregierung schadet, bald zu Ende geht? Wollen sie sich noch schnell auf die richtige Seite der Geschichte retten? Das wäre schön." 

https://norberthaering.de/propaganda-zensur/taz-baud-dogru/

 

„Mit Sahra Wagenknecht ist jetzt immerhin eine politische Stimme zu vernehmen, die gegen den Umgang mit dem Journalisten Dogru protestiert. Dabei gibt es Grund genug zu äußerst scharfer Kritik an diesem Vorgehen deutscher Behörden.

In einem Gespräch mit der Berliner Zeitung äußerte sich Sahra Wagenknecht zur Kontensperrung bei der Mutter des Journalisten Hüseyin Dogru. "Dass jetzt auch noch das Konto der Mutter des Journalisten eingefroren wurde, ist totalitärer Wahnsinn."

So gehe man in Diktaturen mit Oppositionellen um. Finanzminister Lars Klingbeil müsse sich für eine Aufhebung aller Sperrungen einsetzen. Derart totalitäre Maßnahmen seien in keiner Weise mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, von der diese Sperrung ausging, untersteht dem Finanzministerium.

Dogru wurde vor einem Jahr von der EU sanktioniert, wegen angeblicher "russischer Desinformation". Tatsächlich hatte er sich wohl vor allem mit seiner Berichterstattung über Palästina-Proteste unbeliebt gemacht. Seitdem ist er im Grunde ein rechtloses Individuum, das keine Verträge abschließen kann, kein Geld für seine Arbeit erhalten und keine Reisen unternehmen darf. Nach wie vor ist ungeklärt, ob und wann sich Menschen, die ihn unterstützen, wegen Sanktionsumgehung strafbar machen. Seine Frau und seine drei Kinder sind mit betroffen; im März war bereits das Konto seiner Ehefrau gesperrt worden, was aber vor Gericht nicht standhielt. Diese Woche wurde das Konto seiner Mutter gesperrt, das er angeblich kontrolliere.

Dieser extremen Maßnahme ging keinerlei Gerichtsverfahren voraus, und ihm werden auch keinerlei Straftaten vorgeworfen. Zu Beginn hieß es, auch seitens der Bundesregierung, die wahrscheinlich selbst die Sanktionierung auslöste, er sei türkischer Staatsbürger und lebe in der Türkei. Tatsächlich ist er deutscher Staatsbürger und lebt in Berlin.

Wagenknecht sieht im Umgang mit Dogru ein Beispiel für den autoritären Umbau des deutschen Staates, weshalb sie fordert:

"Die skandalöse Übergriffigkeit der EU gegenüber einem deutschen Journalisten und die Beihilfe der Bundesregierung zu Rechtsbruch und Sippenhaft müssen endlich aufhören. Wenn der Verfassungsschutz seinen Job machen würde, wäre dieser totalitäre Regierungsextremismus eigentlich ein Fall für ihn."“ 

https://freedert.online/inland/281541-wagenknecht-regierungsextremismus-waere-fall-fuer/

 

Maike Gosch: „Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen.

Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.

„Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen.

„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.

Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.

Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)

„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.

Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.

Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.

Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.

Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=150923

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=vuY4qFyhZzc

 

Maike Gosch: „Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf.

Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.

Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.

Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:

„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“

Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:

„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“ 

Der Aufruf fordert konkret

- die Bundesregierung auf, die EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger nicht länger umzusetzen;

- die Bundesregierung auf, im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen Hüseyin Doğru zu stimmen.

Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:

- Brian Eno, Musiker und Produzent

- Dieter Hallervorden, Schauspieler und Kabarettist

- Christoph Hein, Schriftsteller

- Gregor Gysi, MdB

- Sahra Wagenknecht, Publizistin und ehem. MdB

- Yanis Varoufakis, ehem. Finanzminister Griechenlands

- Pablo Iglesias, ehemaliger Vize-Ministerpräsident Spaniens

- Evarist Bartolo, ehemaliger Außenminister Maltas

- Daniela Dahn, Schriftstellerin

- Daniele Ganser, Historiker und Publizist

- Günter Verheugen

- Martin Sonneborn, MdEP

- Gabriel Shipton (Bruder von Julian Assange und Gründer von The Information Rights Project)

- sowie weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Schriftsteller, Journalisten und Künstler.

Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.

Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt über die Kampagnenseite die Möglichkeit dazu.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=150723

 

„Wir sind alle Doğru!

Vom Schicksal einiger von der EU „sanktionierter“ Journalisten sind alle bedroht, die es sich nicht verbieten lassen wollen, gedanklich gegen den Strom zu schwimmen.

Wen das Establishment hasst, dem wird ein unfairer Prozess gemacht. Wen es sehr hasst — zum Beispiel weil er zur Verständigung mit Russen oder Palästinensern aufruft —, der bekommt nicht einmal mehr das. Ohne Gerichtsverhandlung wird er unter dem Stichwort „Sanktionen“ quasi im eigenen Land ausgebürgert. Autor Jens Fischer Rodrian hatte gehofft, dass er sich nach der Freilassung von Julian Assange künstlerisch nicht mehr mit derart bedrückenden Themen beschäftigen muss. Aber diese Hoffnung trog. Die faschistoide Neigung EU-Europas bleibt ein fruchtbarer Schoß. Die Journalisten Hüseyin Doğru, Jacques Baud, Thomas Röper und Alina Lipp haben das zu spüren bekommen und wurden seitens führender Instanzen der „freien Welt“ existenzvernichtenden Schikanen ausgesetzt. Wenn sich der politische Horizont drastisch verdüstert, fliehen viele ins Privatleben oder verfallen in Lähmung. Anders bei Jens Fischer Rodrian. Er schreibt in solchen Fällen ein Lied und organisiert einen Musiksampler. Hier stellt er sein neues Werk „Bist du Doğru?“ vor. Darin sing er: „Sie sperren Menschen aus — Sie sperren Menschen ein. Fängt schon wieder an — Wer wird der nächste sein?“

Jens Fischer Rodrian: „Aufgrund der Tatsache, dass Presse-und Meinungsfreiheit von der EU und von Deutschland weiter eingeschränkt werden, habe ich den Song ASSANGE! mit neuem Text und neuem Video wieder reanimiert. Ich hatte gehofft, den Song nach der Freilassung von Julian Assange nicht mehr spielen zu müssen. Leider zwingt die aktuelle Situation mich und uns dazu, das Thema wieder aufzugreifen.

Seit Tagen sitzen mein Team und ich am Song und am Video. Es eilt! Wir wollten nicht länger warten und „Bist Du Doğru?“, so schnell es geht, veröffentlichen, gerade jetzt, wo diese unsägliche verlogene Werbekampagne der EU losgetreten wurde, in der man beschwört, wie wichtig die Presse-und Meinungsfreiheit sei. Alles Lippenbekenntnisse! Hüseyin Doğru hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Genau so wenig wie Jacques Baud, Thomas Röper oder Alina Lipp, die ebenfalls auf der Sanktionsliste der EU stehen. Sie alle haben frei und unabhängig berichtet, dem Regierungsnarrativ zwar widersprochen, aber vor allem eine andere Sicht auf die Lage in Palästina und den Krieg in der Ukraine ermöglicht.

Dieser andere Blickwinkel deckt sich mit Berichten anderer Journalisten und, im Fall Palästinas, auch mit der Einschätzung der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (UN), Francesca Albanese, der man inzwischen die Konten in den USA eingefroren hat. Die Ausgrenzungsoffensive der EU geht ohne richterlichen Beschluss vonstatten. Hüseyin Doğru und Jacques Baud, der in Brüssel festgehalten wird, müssen jetzt ihre Unschuld beweisen, was eine klare Umkehrung der Beweispflicht ist!

Das Ziel ist offensichtlich: Kritische Stimmen sollen mundtot gemacht werden. Die Mittel werden immer perfider, die Willkür hat Hochsaison.

Das vierte „Protestnoten“-Album, das im Oktober 2026 erscheinen wird, greift dieses Thema ebenfalls auf.

Auch die Herausgeber des neuen Buches DEUTSCHLAND NEUTRAL! solidarisieren sich mit den von der EU sanktionierten Journalisten und Autoren Jacques Baud, Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und allen anderen.

Es ist mir wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Künstler stets eine Rolle spielen sollten, wenn es um den Kampf gegen Kriegstreiberei geht.

Und gerade jetzt, wo ein Großteil der etablierten Kulturschaffenden, wie schon bei Corona, den Mund hält und sich zurückzieht, gilt es, dem Bellizismus etwas deutlich entgegenzusetzen. Ganz nach dem Motto von Kurt Marti, der Anfang der 1960er-Jahre schrieb: Was keiner wagt, das sollt ihr wagen.

Hier ein Auszug aus meinem Beitrag „Deutschland neutral? Aber mit Haltung!“

„Erinnern wir uns an die Antivietnamkriegsbewegung in den USA. Die Kritik, vor allem von Künstlern wie Joan Baez, an dem imperialistischen Vorgehen der USA und die Empathie mit dem ungeheuren Leid der vietnamesischen Zivilbevölkerung übertrugen sich auf die deutsche Studentenbewegung. Woodstock! Bis heute bleiben uns die Bilder von den im Schlamm tanzenden Festivalbesuchern in Erinnerung. Die Eröffnung des Festivals mit ‚Freedom‘ von Richie Havens ist legendär. Jimi Hendrix’ schmerzverzerrte Version der amerikanischen Nationalhymne wurde zu einem zeitlosen Mahnmal gegen den Krieg. ‚Love and Peace‘ war das Motto! Schon damals galt: Entmilitarisierung, Schluss mit imperialen Feldzügen und amerikanischen Hegemonialmachtansprüchen. Und genau das gilt heute immer noch. Umso wichtiger, dass wir endlich gemeinsame Sache machen. Die Sorge um die Zukunft unserer Kinder hat das Potenzial, uns alle über Grenzen hinweg zusammenzuschweißen.

Die Verantwortlichen in den USA wissen um den drohenden Verlust der ‚Alleinherrschaft‘. Die BRICS-Staaten sitzen ihnen im Nacken. Sie haben, gemessen an der Kaufkraftparität, jetzt schon ein höheres Bruttoinlandsprodukt als die G7. Die Türkei, immerhin NATO-Partner, will Mitglied der BRICS werden — neue internationale Bündnisse werden zur realen Bedrohung der amerikanischen Wirtschaft. Während einer Sitzung der Vereinten Nationen machte der amerikanische UN-Botschafter Mike Waltz unmissverständlich klar, dass Amerika es nicht zulassen könne, dass Feinde der USA Kontrolle über die größten Energieressourcen haben. Der Artikel 2 Absatz 4 (Gewaltverbot) der UN-Charta gilt spätestens jetzt, nach dem Überfall auf Venezuela, ganz offiziell nicht mehr. Es zählt wieder das Recht des Stärkeren. Aber auch vorher war Artikel 2 praktisch schon außer Kraft gesetzt. Die USA führten allein in den letzten 30 Jahren weit über 200 internationale Militäroperationen durch.

Wenn wir, die Zivilbevölkerung, dem etwas entgegensetzen wollen, kommen wir nicht daran vorbei, uns an kluge Ansätze aus vergangenen Tagen zu erinnern. Ein neutrales Deutschland könnte ein wichtiger Baustein sein. Diplomatie statt Waffenexporten — ganz simpel. Alles andere hat uns zum einen in unzählige kriegerische Konflikte verwickelt und zum anderen die Freundschaft zu Russland stark beschädigt.

Die Kunst kann in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielen. Tino Eisbrenner macht es seit über 30 Jahren vor, wie Völkerverständigung auf kultureller Ebene funktionieren kann. Er singt für den Frieden auf Konzerten und Kundgebungen, tritt regelmäßig in Moskau auf, pflegt Kontakte und spricht mit den Menschen. Anstatt ihn dafür zu verurteilen, dass er angeblich Putin-Propaganda betreibe, sollte man ihm dankbar sein, dass er Brücken schlägt und in Russland als ein Botschafter für ein friedliches Miteinander gefeiert wird.

‚Deutschland neutral‘ darf nicht heißen, keine Haltung zu zeigen. Gerade jetzt, wo man die bedingungslose Solidarität mit dem Staat Israel gebetsmühlenartig in der Wiederholungsschleife ertragen muss, ist es wichtiger denn je, eine klare Sprache zu sprechen und die Situation in Israel als das zu benennen, was sie ist — eine seit Jahrzehnten geplante ethnische Säuberung Palästinas, ein Genozid an der indigenen Bevölkerung.

Aber auch hier gilt es, jeden diplomatischen Weg zu beschreiten, egal wie aussichtslos ein Gespräch zu sein scheint. ‚Lieber 100 Stunden umsonst verhandelt, als eine Minute schießen‘ (Helmut Schmidt).

Alles andere entmenschlicht uns bis zur Unkenntlichkeit. Frieden in Europa geht nur mit Russland. Frieden im Nahen Osten ist nur möglich mit einem befreiten Palästina und einem Israel, in dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. All das geht nur mit Worten, nie mit Waffen.

Heute sind europäische Bürger wie Hüseyin Doğru, Nathalie Yamb oder Jacques Baud von EU-Sanktionen betroffen, die ihnen die Lebensgrundlagen entziehen, und das alles ohne Gerichtsverfahren.

In den USA ist es nicht anders. Die Trump-Regierung lässt Green-Card-Inhaber Mahmoud Khalil einsperren, weil er sich für ein freies Palästina engagiert. Auf beiden Seiten des Atlantiks herrschen Zensur und Willkür. Der Westen verrät all die Werte, die er seit Jahrzehnten in andere Länder zu exportieren versucht. Der Globale Süden schüttelt den Kopf — Deutschland ist zur Lachnummer geworden. Es ist Zeit für einen Neustart!“

Der Text zum Song:

Bist Du Doğru?

 

Und wieder ist er da — Des Staates langer Arm

Schweigen wird zur Qual — Wir haben keine andere Wahl

 

Sie sperren Menschen aus — Sie sperren Menschen ein

Fängt schon wieder an — Wer wird der nächste sein?

 

Willkür ist en vogue — Mit Angst befeuern sie ihr Spiel

Ihre Fratze offenbart — Vom Bürger halten sie nicht viel

 

Er hat alles riskiert

Deutschland hat sich blamiert

Der Vasall ist geschmiert

Schaut, wie der BPK-Zampano reagiert

Bist Du Doğru? Bist Du Jacques Baud?

 

Doch sie haben sich geirrt — Sie haben uns unterschätzt

Menschen wachen auf — Die Meute hat zu lang gehetzt?

 

Viele stehen auf — Sie bleiben nicht mehr liegen

Die Frage ist nur wann — Wann wird Gerechtigkeit siegen?

 

Wir haben keine Eile — Wir haben sehr viel Zeit

Wir behalten Euch im Auge — Wir sind zu allem bereit

 

Sie haben alles riskiert

Deutschland hat sich blamiert

Der Vasall ist geschmiert

Schaut, wie der BPK-Zampano reagiert

Bist Du Doğru?

 

Deniz Yücel kriegt Applaus

Doğru, Röper schalten sie aus

Sie wollen die Wahrheit nicht hören

Sie könnte beim Verdrängen stören

Die EU zelebriert ihre Macht

Sie ziehen in ihre nächste Schlacht

Wird es die letzte sein?

Es liegt an uns allein!

 

Bist Du Doğru? Bist Du Jacques Baud?

Bist Du Röper? Bist Du Lipp?“"

https://www.manova.news/artikel/wir-sind-alle-dogru

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=HALuRxIJ0qc

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -

 

Klimaleugner verderben das Geschäft!

Im neuen Wochenkommentar geht es heute um die Reaktionen der Mainstream-Medien, die die Entwarnung in Sachen Klimawandel glücklicherweise schnell revidieren konnten!

https://www.servustv.com/de/page/AA7FC921PT1C19ELWVQN?cid=more_videos

 

Linken-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner verbreitet Desinformation über Alice Weidel

https://www.youtube.com/watch?v=tZm80MJ8MQM

 

Michael Kretschmer (CDU) und die Würde des Menschen

https://www.youtube.com/watch?v=H3MfMTS_DYI

 

Merz durch Wüst: Ein Kanzlertausch-Schauspiel

https://www.youtube.com/watch?v=oWrPXbkOH8s

 

"Beruf: Untertan"

https://www.youtube.com/watch?v=SzxBWY4iomM

 

Hasstalavista - Serdar reagiert auf den Schattenkanzler

https://www.youtube.com/watch?v=-IFzOWInJc4

 

Simone Solga: Unser Fettnapf-Kanzler | Folge 217

https://www.youtube.com/watch?v=tpl4z_eK06Q

 

AfD halbieren nach Merz'er Art | Steimles Aktuelle Kamera #231

https://www.youtube.com/watch?v=LnYSDpVhR3c

 

HallMack  AK Quickie - Alice Weidel: Deutschland wird nicht regiert

https://www.frei3.de/post/297f367a-e1ea-4ee7-9304-a76d1c4cbde9

 

HallMack  Aktuelle Kamera 213 - Neue DDR im Bierzelt

https://www.frei3.de/post/9009080a-bb0c-4f09-8711-5936ba507e27

 

HallMack  Aktuelle Kamera 214 - Steinmeiers "Ehrentag" entlarvt?

https://www.frei3.de/post/3ec7f2c9-8e1b-4372-a293-c2792d0a8a46

 

HallMack  Aktuelle Kamera 215 - Operation Bollwerk Berlin

https://www.frei3.de/post/edc53197-c2b7-4835-bc35-9e35680179a2

 

EBOLA ... trotz Notstand kein Reiseverbot !

https://www.youtube.com/watch?v=d0XGaxgtBLc

 

300 Tsd. Einbürgerungen und die Gefahre

https://www.youtube.com/watch?v=MCN-u1dAvA8

 

Den Kanzler austauschen?Nicht mit uns !!

https://www.youtube.com/watch?v=nNEuVQZm5pw