„Für das Bundesverfassungsgericht war die „Bundesnotbremse“ verfassungsgemäß. Beschwerden wurden zurückgewiesen. Volker Boehme-Neßler, Staats- und Verfassungsrechtler an der Uni Oldenburg, ist „schockiert über dieses Urteil“ und ordnet die Entscheidung ein.“
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Es gibt Schwächen im deutschen Grundgesetz. Eine dieser Schwächen ist, dass Verfassungsrichter vom Bundestag bestimmt werden – also, dass die zu Kontrollierenden ihre eigenen Kontrolleure bestimmen.
Über diesen Sachverhalt hat die letzten Jahrzehnte wohl jede Schulklasse diskutiert, bei der das Grundgesetz Unterrichts-Thema war.
Bisher musste jedoch im politischen Alltag nicht groß darüber geredet werden, da sich die entsprechenden Richter in ihrem Amt relativ unabhängig zeigten und das Grundgesetz verteidigten, teilweise auch der Politik zeigten, wo es lang zu gehen habe.
Ausgerechnet jetzt, wo es darauf ankommt, erweckt das Bundesverfassungsgericht den Eindruck, nicht Recht zu sprechen, sondern der Regierung in ihren Maßnahmen freien Lauf zu lassen.
Das liegt nicht zuletzt an seinem Vorsitzenden Stephan Harbarth, einem Nicht-Verfassungsrechtler, dem der Verdacht der Korruption anhängt genauso wie der Verdacht, exakt deshalb in seinem Amt installiert worden zu sein, um den Willen der Regierung abzusichern.